Gesetzeskunde · Abschlusstest
Prüfungsnaher Test
40 prüfungsnahe Multiple-Choice- und Fallfragen. Antwort(en) auswählen und anschließend auf „Antworten“ klicken.
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Auswertung: Bestanden ab 75 %. Für die Prozentwertung werden ausschließlich die Multiple-Choice-Fragen berücksichtigt. Die offenen Fragen dienen ausschließlich der Vorbereitung auf die mündliche Heilpraktikerprüfung und fließen nicht in die Bewertung ein.
📝 Multiple Choice & Fallfragen
Prüfungsfrage
Frage 1: Was regelt das Infektionsschutzgesetz? 1. Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage 2. zur Meldung verpflichtete Personen 3. Meldung übertragbarer Krankheiten 4. gesundheitliche Anforderungen an Personal beim Umgang mit Lebensmitteln 5. Schutzimpfungen und andere spezifische Prophylaxe
A
Nur 1, 2 und 3 sind richtig
B
Nur 2, 3 und 4 sind richtig
C
Nur 2, 4 und 5 sind richtig
D
Nur 1, 3 und 4 sind richtig
E
1–5, alle sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Alle Aussagen sind richtig. Das IfSG regelt Meldepflichten, meldepflichtige Personen, übertragbare Krankheiten, Lebensmittelhygiene-Anforderungen und Schutzimpfungen/Prophylaxe.
Prüfungsfrage
Frage 2: Bei der Berufsausübung sind von Heilpraktikern zu beachten: 1. TRBA 250 2. MPDG/MPBetreibV 3. Hygieneverordnung des Landes 4. KRINKO-Empfehlungen 5. Infektionsschutzgesetz
A
Nur 1, 2 und 5 sind richtig
B
Nur 1, 3 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2, 3 und 5 sind richtig
D
Nur 2, 3, 4 und 5 sind richtig
E
1–5, alle sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Alle Aussagen sind richtig. In der Praxis sind insbesondere Arbeitsschutz/TRBA 250, das aktuelle Medizinprodukterecht (MPDG/MPBetreibV), landesrechtliche Hygienevorgaben, KRINKO-Empfehlungen und das IfSG relevant.
Prüfungsfrage
Frage 3: Bei welchen Erkrankungen besteht für Heilpraktiker nach IfSG eine Meldepflicht? Wählen Sie zwei Antworten!
A
Infektiöse Mononukleose
B
Masern
C
Pyelonephritis
D
Angina tonsillaris
E
akute Virushepatitis B
2 Antworten auswählen.
Masern und akute Virushepatitis sind nach § 6 IfSG meldepflichtig. Mononukleose, Pyelonephritis und einfache Angina tonsillaris sind nicht pauschal meldepflichtig.
Prüfungsfrage
Frage 4: Welche Erkrankungen sind für den Heilpraktiker nach IfSG meldepflichtig? 1. Keuchhusten 2. Masern 3. Infektiöse Mononukleose 4. Tuberkulose 5. Mumps
A
Nur 2 und 4 sind richtig
B
Nur 2 und 5 sind richtig
C
Nur 1, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 2, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Keuchhusten, Masern, Tuberkulose und Mumps sind meldepflichtig; infektiöse Mononukleose nicht.
Prüfungsfrage
Frage 5: Welche Untersuchungsverfahren sind Heilpraktikern grundsätzlich gestattet? 1. Kapillarblutentnahme 2. Inspektion der Mundhöhle 3. Blutentnahme bei Schwangeren 4. rektale Untersuchung 5. Röntgenuntersuchung der Lunge
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 3 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E
Nur 1, 2, 3 und 5 sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Kapillarblut, Inspektion, Blutentnahme und rektale Untersuchung sind erlaubt. Röntgen ist wegen Strahlenschutz nicht erlaubt.
Prüfungsfrage
Frage 6: Welche Pflichten sind im Patientenrechtegesetz verankert? 1. Aufklärungspflicht 2. Aufbewahrungspflicht der Patientenakte 3. Dokumentationspflicht 4. Informationspflicht 5. Meldepflicht
A
Nur 2 und 3 sind richtig
B
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Aufklärung, Information, Dokumentation und Aufbewahrung der Patientenakte sind im Behandlungsvertragsrecht verankert. Meldepflichten gehören nicht ins Patientenrechtegesetz.
Prüfungsfrage
Frage 7: Welche Aussagen zum IfSG treffen zu? 1. Heilpraktiker sind nach § 8 IfSG meldepflichtig. 2. Klinischer Verdacht auf Masern ist meldepflichtig. 3. Masernmeldung erfolgt grundsätzlich anonymisiert. 4. Masernmeldung muss unverzüglich an das Gesundheitsamt erfolgen. 5. Masernmeldung erfolgt an das Paul-Ehrlich-Institut.
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 2 und 3 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 3 und 5 sind richtig
E
Nur 2, 3 und 4 sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Heilpraktiker sind meldepflichtig; Masernverdacht ist namentlich meldepflichtig und unverzüglich ans Gesundheitsamt zu melden.
Prüfungsfrage
Frage 8: Berufs- und Gesetzeskunde: 1. IfSG bestimmt Behandlungsverbot für namentlich meldepflichtige Krankheiten. 2. Es gibt Behandlungsverbote, obwohl Erkrankungen nicht meldepflichtig sind. 3. Alle Behandlungsverbote sind meldepflichtig. 4. Behandlungsverbot bei Lebensmittelpersonal mit Verdacht auf mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung oder akute infektiöse Gastroenteritis. 5. Akute infektiöse Gastroenteritis ist namentlich zu melden bei zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen mit epidemischem Zusammenhang.
A
Nur 3 ist richtig
B
Nur 1 und 2 sind richtig
C
Nur 2, 4 und 5 sind richtig
D
Nur 1, 2, 4 und 5 sind richtig
E
Nur 1, 3, 4 und 5 sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Richtig sind 1, 2, 4 und 5. Es gibt auch nicht-IfSG-Behandlungsverbote, z. B. Zahnheilkunde/Geburtshilfe. Aussage 3 ist deshalb falsch.
Prüfungsfrage
Frage 9: Wer beschließt nach Unterbringungsrecht/PsychKG die Unterbringung eines psychisch Kranken?
A
Hausarzt
B
Betriebsarzt
C
Facharzt für Psychiatrie
D
Gericht
E
Ehepartner
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Die Unterbringung wird grundsätzlich durch das Gericht beschlossen; bei akuter Gefahr gibt es landesrechtliche Eilregelungen, aber nicht durch Ehepartner oder Hausarzt als alleinige Entscheidung.
Prüfungsfrage
Frage 10: Die Befugnis eines Heilpraktikers umfasst: 1. Palpation der Leistenlymphknoten 2. rektale Untersuchung 3. Untersuchung der Hoden 4. Spiegelung des Augenhintergrundes 5. Röntgenuntersuchung des Handgelenks
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 3 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E
1–5 alle sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Körperliche Untersuchungen, Hodenuntersuchung und Ophthalmoskopie sind erlaubt. Röntgen ist verboten.
Prüfungsfrage
Frage 11: Für einen Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis besteht Behandlungsverbot bei:
A
Madenwurmbefall
B
Dornwarzen an der Fußsohle
C
Acne vulgaris
D
Herpes labialis
E
Mumps
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Mumps ist meldepflichtig und nach IfSG für HP behandlungsverboten. Die anderen genannten Erkrankungen sind grundsätzlich nicht pauschal HP-behandlungsverboten.
Prüfungsfrage
Frage 12: Für welche Erkrankungen im Bereich Mundhöhle/Kiefer besteht Behandlungsverbot? 1. habituelle Aphten 2. Mundsoor 3. Zahnfleischentzündungen/-reizungen 4. Verletzungen im Mund 5. Parodontitis
A
Nur 1 und 5 sind richtig
B
Nur 2 und 3 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 5 sind richtig
D
Nur 3, 4 und 5 sind richtig
E
1–5, alle sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Richtig ist E: alle 1–5. Nach § 1 ZHG umfasst Zahnheilkunde die Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten; als Krankheit gilt jede von der Norm abweichende Erscheinung in diesem Bereich. Dazu zählen daher auch habituelle Aphten, Mundsoor, Zahnfleischentzündungen/-reizungen, Verletzungen im Mund und Parodontitis.
Prüfungsfrage
Frage 13: Welche Unterlagen/Nachweise sind vor Tätigkeitsaufnahme der Behörde vorzulegen? 1. Anschrift der geplanten Niederlassung 2. Privathaftpflichtversicherung 3. Erlaubnis nach HeilprG 4. Anmeldung beim Berufsverband 5. Belehrung nach § 43 IfSG
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 1 und 3 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 3 sind richtig
D
Nur 2, 3 und 4 sind richtig
E
Nur 2, 4 und 5 sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Vor Tätigkeitsaufnahme sind Niederlassungsanschrift und Heilpraktikererlaubnis relevant. Privathaftpflicht ist dringend empfohlen, aber nicht diese gesetzliche Vorlagepflicht.
Prüfungsfrage
Frage 14: Allgemeine Heilpraktikererlaubnis: 1. berechtigt zur Heilkunde im Umherziehen 2. setzt Berufsausbildung und Fachprüfung voraus 3. wird bei schweren strafrechtlichen Verfehlungen nicht erteilt 4. wird bei fehlender sittlicher Zuverlässigkeit nicht erteilt 5. gilt nur im Bundesland der Erteilung
A
Nur 3 ist richtig
B
Nur 3 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 2, 3 und 4 sind richtig
E
Nur 1, 2, 4 und 5 sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Schwere Verfehlungen/fehlende Zuverlässigkeit können zur Versagung führen. Keine medizinische Berufsausbildung erforderlich, Erlaubnis gilt bundesweit, Heilkunde im Umherziehen ist verboten.
Prüfungsfrage
Frage 15: Patientenrechte: 1. Recht auf Einsicht in Patientenakte/Dokumentationspflicht 2. Recht auf Kosteninformation 3. Recht auf Datenschutz/DSGVO 4. Recht auf Schadenersatz bei Behandlungsfehler/Sorgfaltspflicht 5. Recht auf Behandlung/Behandlungspflicht des HP
A
Nur 1, 3 und 5 sind richtig
B
Nur 2, 4 und 5 sind richtig
C
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 2, 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Aussagen 1–4 sind richtig. Heilpraktiker haben grundsätzlich keine allgemeine Behandlungspflicht; sie können Behandlungen ablehnen, solange keine Notfallsituation/sonstige Pflicht besteht.
Prüfungsfrage
Frage 16: Welche Aussagen zu den nach § 8 IfSG zur Meldung verpflichteten Personen treffen zu? 1. Der feststellende Arzt ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen meldepflichtig. 2. Leiter von Untersuchungsstellen/Laboren sind bei den gesetzlich vorgesehenen Erregernachweisen meldepflichtig. 3. Tierärzte sind generell bei allen menschlichen Infektionskrankheiten meldepflichtig. 4. Heilpraktiker sind in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nach § 6 IfSG meldepflichtig. 5. Personen des Not- und Rettungsdienstes sind immer meldepflichtig, auch wenn der Patient unverzüglich in eine ärztlich geleitete Einrichtung gebracht wird.
A
Nur 1 ist richtig
B
Nur 1 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 2, 3 und 4 sind richtig
E
1–5, alle sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Richtig sind 1, 2 und 4. § 8 IfSG nennt unter anderem Ärzte, Leiter bestimmter Untersuchungsstellen und Heilpraktiker. Tierärzte sind nur in besonders geregelten Konstellationen meldepflichtig. Für Personen des Not- und Rettungsdienstes entfällt die Meldepflicht, wenn der Patient unverzüglich in eine ärztlich geleitete Einrichtung gebracht wurde.
Prüfungsfrage
Frage 17: Die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen ist …
A
rechtswidrig
B
allen Heilpraktikern gestattet
C
nur innerhalb des Landkreises erlaubt
D
in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt
E
nur Heilpraktikern mit allgemeiner Erlaubnis gestattet
Eine Antwort auswählen.
Heilkunde im Umherziehen ist nach HeilprG verboten/rechtswidrig.
Prüfungsfrage
Frage 18: Wer beschließt nach Unterbringungsrecht/PsychKG die Unterbringung eines psychisch Kranken? 1. Hausarzt 2. Betriebsarzt 3. Facharzt für Psychiatrie 4. Gericht 5. Gesundheitsamt
A
Nur 4 ist richtig
B
Nur 1 und 3 sind richtig
C
Nur 3 und 4 sind richtig
D
Nur 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Die Unterbringung beschließt grundsätzlich das Gericht. Ärztliche Gutachten/Behörden können beteiligt sein, beschließen aber nicht regulär allein.
Prüfungsfrage
Frage 19: Für HP besteht Behandlungsverbot für: 1. Paratyphus 2. Scharlach 3. Botulismus 4. Milzbrand 5. Herpes labialis
A
Nur 2 ist richtig
B
Nur 2 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 3 und 5 sind richtig
D
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Richtig sind 1, 2, 3 und 4. Für Paratyphus, Botulismus und Milzbrand greift das Behandlungsverbot über § 24 IfSG in Verbindung mit § 6 IfSG. Scharlach ist in § 34 IfSG aufgeführt und fällt deshalb ebenfalls unter § 24 IfSG. Herpes labialis ist nicht pauschal behandlungsverboten.
Prüfungsfrage
Frage 20: Für HP besteht Behandlungsverbot für: 1. Multiple Sklerose 2. Angststörung 3. Mumps 4. Keuchhusten 5. Colitis ulcerosa
A
Nur 2 und 3 sind richtig
B
Nur 3 und 4 sind richtig
C
Nur 2, 4 und 5 sind richtig
D
Nur 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Mumps und Keuchhusten sind IfSG-relevant und für HP behandlungsverboten. MS, Angststörung und Colitis ulcerosa sind nicht pauschal HP-verboten.
Prüfungsfrage
Frage 21: Welche Aussage zum Tätigkeitsspektrum des HP trifft zu?
A
Der HP darf keine Operationen durchführen
B
Dem HP ist die Behandlung von Tumorpatienten verboten
C
Ein HP darf grundsätzlich alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anwenden, die er tatsächlich beherrscht; für bestimmte Verrichtungen bestehen gesetzliche Verbote
D
Der HP darf ausschließlich Homöopathika rezeptieren
E
Osteopathische Verfahren dürfen vom HP nicht angewendet werden
Eine Antwort auswählen.
Grundsatz: HP darf Methoden anwenden, die er beherrscht, soweit kein gesetzliches Verbot besteht. Tumorbehandlung ist nicht pauschal verboten, aber Sorgfalt, Aufklärung und Arztabklärung sind zentral.
Prüfungsfrage
Frage 22: Die Befugnis eines HP umfasst: 1. rektale Untersuchung 2. Sonographie der Schilddrüse 3. Palpation einer Leistenhernie 4. Bestimmung der Sehschärfe 5. Szintigrafie der Wirbelsäule
A
Nur 1 und 3 sind richtig
B
Nur 2 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 3, 4 und 5 sind richtig
E
1–5 alle sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Rektaluntersuchung, Sonographie, Palpation und Sehschärfebestimmung sind erlaubt. Szintigrafie ist wegen radioaktiver Strahlung verboten.
Prüfungsfrage
Frage 23: Welche Aussagen zum Datenschutz sind richtig? 1. Information nach Art. 13 DSGVO 2. Information über Speicherdauer 3. Information über Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde 4. Auskunftsrecht über gespeicherte Daten 5. Recht auf Datenkopie
A
Nur 2 und 3 sind richtig
B
Nur 1 und 5 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 3 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Alle genannten Punkte gehören zu DSGVO-Informations- und Betroffenenrechten.
Prüfungsfrage
Frage 24: Pflichten des HP: 1. wirtschaftliche Aufklärung über Behandlungskosten 2. elektronische Dokumentation erlaubt 3. Arztbriefe in Patientenakte aufnehmen 4. Akte nach § 630f BGB 10 Jahre aufbewahren, soweit keine anderen Vorschriften gelten 5. Akte 20 Jahre aufbewahren
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 2 und 3 sind richtig
C
Nur 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E
Nur 3 und 5 sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Wirtschaftliche Aufklärung, elektronische Dokumentation und Aufnahme relevanter Arztbriefe sind richtig. Regel-Aufbewahrung nach § 630f BGB: 10 Jahre, sofern keine längeren Vorschriften greifen.
Prüfungsfrage
Frage 25: Wer kann nach dem IfSG bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zur Meldung bzw. Benachrichtigung verpflichtet sein? 1. Ärzte 2. Eltern erkrankter Kinder unmittelbar als Meldepflichtige nach § 8 IfSG 3. Heilpraktiker 4. Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen 5. der Patient selbst unmittelbar als Meldepflichtiger nach § 8 IfSG
A
Nur 1 ist richtig
B
Nur 1 und 3 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 3 und 4 sind richtig
E
Alle 2, 3 und 5 sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Richtig sind 1, 3 und 4. Ärzte und Heilpraktiker können nach § 8 IfSG meldepflichtig sein. Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen haben in den gesetzlich geregelten Fällen Benachrichtigungspflichten, insbesondere nach § 34 IfSG. Eltern und Patienten sind nicht pauschal selbst Meldepflichtige nach § 8 IfSG.
Prüfungsfrage
Frage 26: Welche gesetzlichen Grenzen bzw. Pflichten gelten für Heilpraktiker? 1. Geburtshilfe ist grundsätzlich Ärzten und Hebammen vorbehalten; im Notfall gilt eine Ausnahme. 2. Die allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung in Notfällen kann sich aus § 323c StGB ergeben. 3. Die Ausübung der Zahnheilkunde ist Heilpraktikern nicht gestattet. 4. Heilversprechen sind uneingeschränkt zulässig, solange der Patient einwilligt. 5. Die Heilpraktikererlaubnis berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
A
Nur 1, 3 und 5 sind richtig
B
Nur 2 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2, 3 und 5 sind richtig
D
Nur 2, 3 und 4 sind richtig
E
1–5, alle sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Richtig sind 1, 2, 3 und 5. Das Geburtshilfe-Verbot ergibt sich aus § 4 HebG, die allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung aus § 323c StGB, die Grenze der Zahnheilkunde aus dem ZHG und das Verbot der Heilkunde im Umherziehen aus § 3 HeilprG. Aussage 4 ist falsch: Einwilligung macht irreführende oder unzulässige Heilversprechen nicht automatisch zulässig.
Prüfungsfrage
Frage 27: Betreuung/Vormundschaft: 1. BGB regelt gesetzliche Betreuung 2. Betreuung bezieht sich grundsätzlich auf alle Aufgabenkreise 3. Betreuung kann bei psychischer Krankheit oder körperlicher/geistiger/seelischer Behinderung eingerichtet werden 4. Für Kinder kann bei Bedarf Vormund bestellt werden 5. Für geschäftsfähigen Volljährigen darf gegen Willen Betreuer bestellt werden
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 3 und 5 sind richtig
C
Nur 1, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 2, 3 und 5 sind richtig
E
1–5, alle sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Betreuung ist im BGB geregelt, nur für erforderliche Aufgabenkreise und bei entsprechenden Voraussetzungen. Vormundschaft betrifft Minderjährige. Gegen freien Willen eines Volljährigen darf kein Betreuer bestellt werden.
Prüfungsfrage
Frage 28: Welche Aussage ist zum HeilprG richtig? 1. Mindestalter 25 Jahre 2. mindestens Hauptschulabschluss 3. gesundheitliche Eignung 4. sittliche Zuverlässigkeit 5. abgeschlossene medizinische Berufsausbildung erforderlich
A
Nur 1 und 5 sind richtig
B
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
C
Nur 2 und 5 sind richtig
D
Nur 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Eine Antwort auswählen.
Mindestalter, Schulabschluss, Eignung und Zuverlässigkeit sind Voraussetzungen. Eine abgeschlossene medizinische Berufsausbildung ist nicht erforderlich.
Prüfungsfrage
Frage 29: Welche Aussage zu Arzneimitteln beim HP ist richtig?
A
HP darf verschreibungspflichtige Medikamente verordnen
B
HP darf Betäubungsmittel verordnen
C
HP darf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich empfehlen/anwenden, wenn er sie beherrscht und keine Verbote greifen
D
HP darf Impfstoffe frei verordnen
E
HP darf nur Homöopathika nutzen
Eine Antwort auswählen.
HP darf keine Rx-Arzneimittel/BtM verordnen. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können grundsätzlich angewendet/empfohlen werden, soweit fachlich beherrscht und rechtlich zulässig.
Prüfungsfrage
Frage 30: Welche Aussage zu § 24 IfSG ist richtig?
A
HP darf alle meldepflichtigen Infektionen behandeln, wenn er meldet
B
§ 24 IfSG enthält für HP Behandlungsverbote für bestimmte übertragbare Krankheiten
C
§ 24 IfSG gilt nur für Ärzte
D
§ 24 IfSG betrifft nur Datenschutz
E
§ 24 IfSG erlaubt HP die Behandlung von Mumps
Eine Antwort auswählen.
§ 24 IfSG begründet Behandlungsverbote für HP bei bestimmten übertragbaren Krankheiten/Erregern. Melden ersetzt keine Behandlungserlaubnis.
SprintMed-Frage
Frage 31: Fall: Ein Patient kommt mit Verdacht auf Masern in die HP-Praxis. Was ist korrekt?
A
Behandeln und später ggf. melden
B
namentlich unverzüglich ans Gesundheitsamt melden und nicht behandeln
C
nur anonymisiert an das RKI melden
D
Masern sind nicht meldepflichtig
E
nur bei Tod melden
Eine Antwort auswählen.
Masernverdacht ist namentlich meldepflichtig; für HP besteht Behandlungsverbot. Zuständig ist das Gesundheitsamt.
SprintMed-Frage
Frage 32: Fall: Patientin möchte wegen Parodontitis naturheilkundlich behandelt werden. Was gilt?
A
HP darf behandeln, weil naturheilkundlich
B
HP darf nur spülen
C
Parodontitis gehört zur Zahnheilkunde und ist für HP verboten
D
HP darf nach mündlicher Einwilligung behandeln
E
Behandlung ist nur im Hausbesuch verboten
Eine Antwort auswählen.
Parodontitis ist eine Zahnbetterkrankung und fällt in den Bereich Zahnheilkunde. HP darf sie nicht behandeln.
SprintMed-Frage
Frage 33: Fall: Patient verlangt komplette Kopie seiner Patientenakte. Was ist richtig?
A
HP darf Einsicht immer verweigern
B
Patient hat grundsätzlich Einsichts- und Auskunftsrechte
C
nur Gericht darf Akte sehen
D
DSGVO gilt nicht für HP
E
Akte muss sofort vernichtet werden
Eine Antwort auswählen.
Patienten haben grundsätzlich Recht auf Einsicht in die Patientenakte und DSGVO-Auskunftsrechte. Einschränkungen sind eng begrenzt.
SprintMed-Frage
Frage 34: Fall: Lebensmittelmitarbeiter hat akute infektiöse Gastroenteritis. Was ist prüfungsrelevant?
A
weiterarbeiten lassen
B
§ 42/43 IfSG und Tätigkeits-/Behandlungsgrenzen beachten, ärztliche Abklärung
C
keine Besonderheit
D
nur Datenschutz beachten
E
HP darf frei behandeln
Eine Antwort auswählen.
Bei Lebensmittelpersonal greifen besondere Tätigkeitsverbote/Belehrungspflichten und infektionsschutzrechtliche Regeln. HP-Behandlungsverbote und Meldepflichten prüfen.
SprintMed-Frage
Frage 35: Fall: Psychotischer Patient bedroht Angehörige akut. Was ist korrekt?
A
immer heimschicken
B
Gericht/Polizei/Rettungsdienst bzw. sozialpsychiatrischer Krisendienst je nach Lage einschalten
C
HP darf selbst einweisen
D
Ehepartner entscheidet über Unterbringung
E
nur schriftlich dokumentieren
Eine Antwort auswählen.
Bei akuter Eigen-/Fremdgefährdung Notfallmaßnahmen, Rettungsdienst/Polizei/Krisendienst und ggf. gerichtliche Unterbringung nach Landesrecht.
SprintMed-Frage
Frage 36: Welche Aussage zur Dokumentation ist korrekt?
A
HP muss nichts dokumentieren
B
Dokumentation ist nur bei Privatversicherten nötig
C
wesentliche Maßnahmen, Befunde, Aufklärung und Einwilligung sind zu dokumentieren
D
Dokumentation darf nie elektronisch erfolgen
E
Akte wird nach 2 Jahren gelöscht
Eine Antwort auswählen.
Dokumentationspflicht nach Behandlungsvertragsrecht: wesentliche Maßnahmen, Befunde, Diagnosen, Aufklärung, Einwilligung, Therapie und Verlauf.
SprintMed-Frage
Frage 37: Welche Erkrankung darf der HP grundsätzlich behandeln?
A
Mumps
B
Masern
C
Keuchhusten
D
Acne vulgaris
E
Botulismus
Eine Antwort auswählen.
Acne vulgaris ist nicht pauschal HP-behandlungsverboten. Mumps, Masern, Keuchhusten und Botulismus sind IfSG-relevant und HP-verboten.
SprintMed-Frage
Frage 38: Welche Untersuchung ist dem HP erlaubt?
A
Röntgen der Lunge
B
Szintigrafie
C
Sonographie der Schilddrüse
D
CT mit Kontrastmittel
E
MRT mit Radiopharmakon
Eine Antwort auswählen.
Sonographie ist ohne ionisierende Strahlung und grundsätzlich erlaubt. Röntgen/Szintigrafie fallen unter Strahlenschutz/Radioaktivität und sind verboten.
SprintMed-Frage
Frage 39: Welche Aussage zur wirtschaftlichen Aufklärung stimmt?
A
HP muss nie über Kosten informieren
B
Wenn Kostenübernahme unsicher ist, muss über voraussichtliche Kosten informiert werden
C
nur gesetzliche Krankenkassen informieren
D
nur nach Abschluss der Behandlung
E
Kostenaufklärung ersetzt medizinische Aufklärung
Eine Antwort auswählen.
Wirtschaftliche Aufklärung bedeutet, Patientinnen/Patienten über voraussichtliche Kosten und unsichere Kostenerstattung zu informieren.
SprintMed-Frage
Frage 40: Welche Aussage zu Notfallhilfe ist richtig?
A
HP muss nie helfen
B
Unterlassene Hilfeleistung ist allgemeines Strafrecht und nicht spezifisch HP-Erlaubnis
C
nur Ärzte müssen helfen
D
Notfallhilfe erlaubt automatisch Geburtshilfe als Beruf
E
Notfallhilfe erlaubt Röntgen
Eine Antwort auswählen.
Die Pflicht zur Hilfeleistung folgt aus allgemeinem Strafrecht (§ 323c StGB). Notfallhilfe ist von berufsmäßiger Ausübung zu unterscheiden.
Aktuelles Ergebnis: 0 % · 0 von 40 MC-Fragen richtig. Bestehensgrenze: 75 %. Nur Multiple-Choice-Fragen werden bewertet.
🎤 Mündliche Abschlussfragen
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Nenne die wichtigsten IfSG-Punkte für HP.
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
HP sind nach § 8 meldepflichtig; Meldung unverzüglich an das Gesundheitsamt; § 6-Krankheiten sind namentlich meldepflichtig; § 24 enthält Behandlungsverbote; § 34 betrifft Gemeinschaftseinrichtungen; § 42/43 Lebensmittelbereich.
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Was darf der HP im Bereich Untersuchungsverfahren und was nicht?
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
Erlaubt sind körperliche Untersuchung, Blutentnahme, Sonographie, Ophthalmoskopie, rektale Untersuchung, Hodenuntersuchung. Verboten sind Röntgen, Szintigrafie und ionisierende Strahlung sowie Zahnheilkunde.
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Wie gehst du bei Datenschutz und Akteneinsicht vor?
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
Patient informieren, Daten rechtmäßig/vertraulich verarbeiten, Auskunft und Akteneinsicht grundsätzlich ermöglichen, Datenkopie bereitstellen, Dokumentation 10 Jahre aufbewahren, Rechte Dritter schützen.
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Wann ist eine psychische Krise ein Notfall?
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, schwerer Realitätsverkennung, Suizidalität, Gewaltandrohung, akuter Verwahrlosung oder fehlender Steuerungsfähigkeit: Notruf/Krisendienst/Polizei/Gesundheitsamt und ggf. gerichtliche Unterbringung.