Gesetzeskunde · Übungsaufgaben
Originalfragen, Fälle & mündliches Training
Trainiere originalgetreu für die Heilpraktikerprüfung mit praxisnahen Übungsfragen und Fallbeispielen.
Hinweis: Bearbeite die Fragen wie in der Prüfung und überprüfe anschließend deine Antworten.
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🦠 IfSG, Meldepflicht & Behandlungsverbote
Originalfrage
Was regelt das Infektionsschutzgesetz? 1. Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage 2. zur Meldung verpflichtete Personen 3. Meldung übertragbarer Krankheiten 4. gesundheitliche Anforderungen an Personal beim Umgang mit Lebensmitteln 5. Schutzimpfungen und andere spezifische Prophylaxe
A
Nur 1, 2 und 3 sind richtig
B
Nur 2, 3 und 4 sind richtig
C
Nur 2, 4 und 5 sind richtig
D
Nur 1, 3 und 4 sind richtig
E
1–5, alle sind richtig
Alle Aussagen sind richtig. Das IfSG regelt Meldepflichten, meldepflichtige Personen, übertragbare Krankheiten, Lebensmittelhygiene-Anforderungen und Schutzimpfungen/Prophylaxe.
Originalfrage
Bei der Berufsausübung sind von Heilpraktikern zu beachten: 1. TRBA 250 2. MPDG/MPBetreibV 3. Hygieneverordnung des Landes 4. KRINKO-Empfehlungen 5. Infektionsschutzgesetz
A
Nur 1, 2 und 5 sind richtig
B
Nur 1, 3 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2, 3 und 5 sind richtig
D
Nur 2, 3, 4 und 5 sind richtig
E
1–5, alle sind richtig
In der Praxis sind alle genannten Regelwerke bzw. Empfehlungen relevant: Arbeitsschutz/TRBA, das aktuelle Medizinprodukterecht (MPDG/MPBetreibV), Landes-Hygienevorschriften, KRINKO-Empfehlungen und das IfSG.
Originalfrage
Bei welchen Erkrankungen besteht für Heilpraktiker nach IfSG eine Meldepflicht? Wählen Sie zwei Antworten!
A
Infektiöse Mononukleose
B
Masern
C
Pyelonephritis
D
Angina tonsillaris
E
akute Virushepatitis B
Masern und akute Virushepatitis sind nach § 6 IfSG meldepflichtig. Mononukleose, Pyelonephritis und einfache Angina tonsillaris sind nicht pauschal meldepflichtig.
Originalfrage
Welche Erkrankungen sind für den Heilpraktiker nach IfSG meldepflichtig? 1. Keuchhusten 2. Masern 3. Infektiöse Mononukleose 4. Tuberkulose 5. Mumps
A
Nur 2 und 4 sind richtig
B
Nur 2 und 5 sind richtig
C
Nur 1, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 2, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Keuchhusten, Masern, Tuberkulose und Mumps sind meldepflichtig; infektiöse Mononukleose nicht.
Originalfrage
Welche Untersuchungsverfahren sind Heilpraktikern grundsätzlich gestattet? 1. Kapillarblutentnahme 2. Inspektion der Mundhöhle 3. Blutentnahme bei Schwangeren 4. rektale Untersuchung 5. Röntgenuntersuchung der Lunge
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 3 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E
Nur 1, 2, 3 und 5 sind richtig
Kapillarblut, Inspektion, Blutentnahme und rektale Untersuchung sind erlaubt. Röntgen ist wegen Strahlenschutz nicht erlaubt.
Originalfrage
Welche Pflichten sind im Patientenrechtegesetz verankert? 1. Aufklärungspflicht 2. Aufbewahrungspflicht der Patientenakte 3. Dokumentationspflicht 4. Informationspflicht 5. Meldepflicht
A
Nur 2 und 3 sind richtig
B
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Aufklärung, Information, Dokumentation und Aufbewahrung der Patientenakte sind im Behandlungsvertragsrecht verankert. Meldepflichten gehören nicht ins Patientenrechtegesetz.
Originalfrage
Welche Aussagen zum IfSG treffen zu? 1. Heilpraktiker sind nach § 8 IfSG meldepflichtig. 2. Klinischer Verdacht auf Masern ist meldepflichtig. 3. Masernmeldung erfolgt grundsätzlich anonymisiert. 4. Masernmeldung muss unverzüglich an das Gesundheitsamt erfolgen. 5. Masernmeldung erfolgt an das Paul-Ehrlich-Institut.
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 2 und 3 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 3 und 5 sind richtig
E
Nur 2, 3 und 4 sind richtig
Heilpraktiker sind meldepflichtig; Masernverdacht ist namentlich meldepflichtig und unverzüglich ans Gesundheitsamt zu melden.
Originalfrage
Berufs- und Gesetzeskunde: 1. IfSG bestimmt Behandlungsverbot für namentlich meldepflichtige Krankheiten. 2. Es gibt Behandlungsverbote, obwohl Erkrankungen nicht meldepflichtig sind. 3. Alle Behandlungsverbote sind meldepflichtig. 4. Behandlungsverbot bei Lebensmittelpersonal mit Verdacht auf mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung oder akute infektiöse Gastroenteritis. 5. Akute infektiöse Gastroenteritis ist namentlich zu melden bei zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen mit epidemischem Zusammenhang.
A
Nur 3 ist richtig
B
Nur 1 und 2 sind richtig
C
Nur 2, 4 und 5 sind richtig
D
Nur 1, 2, 4 und 5 sind richtig
E
Nur 1, 3, 4 und 5 sind richtig
Richtig sind 1, 2, 4 und 5. Es gibt auch nicht-IfSG-Behandlungsverbote, z. B. Zahnheilkunde/Geburtshilfe. Aussage 3 ist deshalb falsch.
Originalfrage
Welche Aussage zu Arzneimitteln beim HP ist richtig?
A
HP darf verschreibungspflichtige Medikamente verordnen
B
HP darf Betäubungsmittel verordnen
C
HP darf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich empfehlen/anwenden, wenn er sie beherrscht und keine Verbote greifen
D
HP darf Impfstoffe frei verordnen
E
HP darf nur Homöopathika nutzen
HP darf keine Rx-Arzneimittel/BtM verordnen. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können grundsätzlich angewendet/empfohlen werden, soweit fachlich beherrscht und rechtlich zulässig.
SprintMed-Frage
Fall: Patientin möchte wegen Parodontitis naturheilkundlich behandelt werden. Was gilt?
A
HP darf behandeln, weil naturheilkundlich
B
HP darf nur spülen
C
Parodontitis gehört zur Zahnheilkunde und ist für HP verboten
D
HP darf nach mündlicher Einwilligung behandeln
E
Behandlung ist nur im Hausbesuch verboten
Parodontitis ist eine Zahnbetterkrankung und fällt in den Bereich Zahnheilkunde. HP darf sie nicht behandeln.
SprintMed-Frage
Fall: Psychotischer Patient bedroht Angehörige akut. Was ist korrekt?
A
immer heimschicken
B
Gericht/Polizei/Rettungsdienst bzw. sozialpsychiatrischer Krisendienst je nach Lage einschalten
C
HP darf selbst einweisen
D
Ehepartner entscheidet über Unterbringung
E
nur schriftlich dokumentieren
Bei akuter Eigen-/Fremdgefährdung Notfallmaßnahmen, Rettungsdienst/Polizei/Krisendienst und ggf. gerichtliche Unterbringung nach Landesrecht.
Fallbeispiel
Masernverdacht in der Praxis
Ein Patient mit Fieber, Husten, Konjunktivitis und Exanthem erscheint in der Praxis. Er ist ungeimpft.
MasernverdachtIfSGHP-Grenze
SprintMed-Frage
Was ist korrekt?
A
behandeln und später melden
B
namentlich unverzüglich ans Gesundheitsamt melden und nicht behandeln
C
anonymisiert ans RKI melden
D
keine Meldepflicht
E
nur bei Tod melden
Masernverdacht ist namentlich meldepflichtig; für HP besteht Behandlungsverbot. Zuständig ist das Gesundheitsamt.
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Erkläre den Unterschied zwischen Meldepflicht und Behandlungsverbot.
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
Meldepflicht bedeutet: Verdacht/Erkrankung/Tod oder Erregernachweis wird ans Gesundheitsamt gemeldet. Behandlungsverbot bedeutet: HP darf die betreffende Krankheit nicht behandeln. Meldung ersetzt keine Behandlungserlaubnis.
⚖️ Heilpraktikergesetz, Erlaubnis & HP-Grenzen
Originalfrage
Welche Untersuchungsverfahren sind Heilpraktikern grundsätzlich gestattet? 1. Kapillarblutentnahme 2. Inspektion der Mundhöhle 3. Blutentnahme bei Schwangeren 4. rektale Untersuchung 5. Röntgenuntersuchung der Lunge
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 3 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E
Nur 1, 2, 3 und 5 sind richtig
Kapillarblut, Inspektion, Blutentnahme und rektale Untersuchung sind erlaubt. Röntgen ist wegen Strahlenschutz nicht erlaubt.
Originalfrage
Die Befugnis eines Heilpraktikers umfasst: 1. Palpation der Leistenlymphknoten 2. rektale Untersuchung 3. Untersuchung der Hoden 4. Spiegelung des Augenhintergrundes 5. Röntgenuntersuchung des Handgelenks
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 3 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E
1–5 alle sind richtig
Körperliche Untersuchungen, Hodenuntersuchung und Ophthalmoskopie sind erlaubt. Röntgen ist verboten.
Originalfrage
Für einen Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis besteht Behandlungsverbot bei:
A
Madenwurmbefall
B
Dornwarzen an der Fußsohle
C
Acne vulgaris
D
Herpes labialis
E
Mumps
Mumps ist meldepflichtig und nach IfSG für HP behandlungsverboten. Die anderen genannten Erkrankungen sind grundsätzlich nicht pauschal HP-behandlungsverboten.
Originalfrage
Für welche Erkrankungen im Bereich Mundhöhle/Kiefer besteht Behandlungsverbot? 1. habituelle Aphten 2. Mundsoor 3. Zahnfleischentzündungen/-reizungen 4. Verletzungen im Mund 5. Parodontitis
A
Nur 1 und 5 sind richtig
B
Nur 2 und 3 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 5 sind richtig
D
Nur 3, 4 und 5 sind richtig
E
1–5, alle sind richtig
Richtig ist E: alle fünf. Nach § 1 ZHG umfasst Zahnheilkunde die berufsmäßige Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten; als Krankheit gilt jede von der Norm abweichende Erscheinung in diesem Bereich. Diese Originalfrage (Frühjahr 2025) wird daher mit 1–5 beantwortet.
Originalfrage
Welche Punkte sind vor Aufnahme einer Heilpraktikertätigkeit typischerweise gegenüber der zuständigen Behörde relevant? 1. Anschrift der geplanten Niederlassung 2. Privathaftpflichtversicherung 3. Erlaubnis nach HeilprG 4. Anmeldung beim Berufsverband 5. Belehrung nach § 43 IfSG
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 1 und 3 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 3 sind richtig
D
Nur 2, 3 und 4 sind richtig
E
Nur 2, 4 und 5 sind richtig
Typischerweise sind die Heilpraktikererlaubnis und – je nach Landesrecht bzw. zuständiger Behörde – Angaben zur Niederlassung/Praxis relevant. Eine Berufshaftpflicht ist dringend zu empfehlen, aber nicht bundesweit als einheitliche Vorlagepflicht geregelt; Berufsverbandsmitgliedschaft und § 43-IfSG-Belehrung sind keine allgemeinen Voraussetzungen für jede HP-Praxis.
Originalfrage
Allgemeine Heilpraktikererlaubnis: 1. berechtigt zur Heilkunde im Umherziehen 2. setzt Berufsausbildung und Fachprüfung voraus 3. wird bei schweren strafrechtlichen Verfehlungen nicht erteilt 4. wird bei fehlender sittlicher Zuverlässigkeit nicht erteilt 5. gilt nur im Bundesland der Erteilung
A
Nur 3 ist richtig
B
Nur 3 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 2, 3 und 4 sind richtig
E
Nur 1, 2, 4 und 5 sind richtig
Schwere Verfehlungen/fehlende Zuverlässigkeit können zur Versagung führen. Keine medizinische Berufsausbildung erforderlich, Erlaubnis gilt bundesweit, Heilkunde im Umherziehen ist verboten.
Originalfrage
Die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen ist …
A
rechtswidrig
B
allen Heilpraktikern gestattet
C
nur innerhalb des Landkreises erlaubt
D
in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt
E
nur Heilpraktikern mit allgemeiner Erlaubnis gestattet
Heilkunde im Umherziehen ist nach HeilprG verboten/rechtswidrig.
Originalfrage
Wer beschließt nach Unterbringungsrecht/PsychKG die Unterbringung eines psychisch Kranken? 1. Hausarzt 2. Betriebsarzt 3. Facharzt für Psychiatrie 4. Gericht 5. Gesundheitsamt
A
Nur 4 ist richtig
B
Nur 1 und 3 sind richtig
C
Nur 3 und 4 sind richtig
D
Nur 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Die Unterbringung beschließt grundsätzlich das Gericht. Ärztliche Gutachten/Behörden können beteiligt sein, beschließen aber nicht regulär allein.
Originalfrage
Für HP besteht Behandlungsverbot für: 1. Paratyphus 2. Scharlach 3. Botulismus 4. Milzbrand 5. Herpes labialis
A
Nur 2 ist richtig
B
Nur 2 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 3 und 5 sind richtig
D
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Paratyphus, Scharlach, Botulismus und Milzbrand sind für HP behandlungsverboten/meldepflichtig relevant. Herpes labialis nicht.
Originalfrage
Für HP besteht Behandlungsverbot für: 1. Multiple Sklerose 2. Angststörung 3. Mumps 4. Keuchhusten 5. Colitis ulcerosa
A
Nur 2 und 3 sind richtig
B
Nur 3 und 4 sind richtig
C
Nur 2, 4 und 5 sind richtig
D
Nur 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Mumps und Keuchhusten sind IfSG-relevant und für HP behandlungsverboten. MS, Angststörung und Colitis ulcerosa sind nicht pauschal HP-verboten.
Originalfrage
Welche Aussage zum Tätigkeitsspektrum des HP trifft zu?
A
Der HP darf keine Operationen durchführen
B
Dem HP ist die Behandlung von Tumorpatienten verboten
C
Ein HP darf grundsätzlich alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anwenden, die er tatsächlich beherrscht; für bestimmte Verrichtungen bestehen gesetzliche Verbote
D
Der HP darf ausschließlich Homöopathika rezeptieren
E
Osteopathische Verfahren dürfen vom HP nicht angewendet werden
Grundsatz: HP darf Methoden anwenden, die er beherrscht, soweit kein gesetzliches Verbot besteht. Tumorbehandlung ist nicht pauschal verboten, aber Sorgfalt, Aufklärung und Arztabklärung sind zentral.
Originalfrage
Die Befugnis eines HP umfasst: 1. rektale Untersuchung 2. Sonographie der Schilddrüse 3. Palpation einer Leistenhernie 4. Bestimmung der Sehschärfe 5. Szintigrafie der Wirbelsäule
A
Nur 1 und 3 sind richtig
B
Nur 2 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 3, 4 und 5 sind richtig
E
1–5 alle sind richtig
Rektaluntersuchung, Sonographie, Palpation und Sehschärfebestimmung sind erlaubt. Szintigrafie ist wegen radioaktiver Strahlung verboten.
Originalfrage
Welche Aussage ist zum HeilprG richtig? 1. Mindestalter 25 Jahre 2. mindestens Hauptschulabschluss 3. gesundheitliche Eignung 4. sittliche Zuverlässigkeit 5. abgeschlossene medizinische Berufsausbildung erforderlich
A
Nur 1 und 5 sind richtig
B
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
C
Nur 2 und 5 sind richtig
D
Nur 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Mindestalter, Schulabschluss, Eignung und Zuverlässigkeit sind Voraussetzungen. Eine abgeschlossene medizinische Berufsausbildung ist nicht erforderlich.
Originalfrage
Welche Aussage zu § 24 IfSG ist richtig?
A
HP darf alle meldepflichtigen Infektionen behandeln, wenn er meldet
B
§ 24 IfSG enthält für HP Behandlungsverbote für bestimmte übertragbare Krankheiten
C
§ 24 IfSG gilt nur für Ärzte
D
§ 24 IfSG betrifft nur Datenschutz
E
§ 24 IfSG erlaubt HP die Behandlung von Mumps
§ 24 IfSG begründet Behandlungsverbote für HP bei bestimmten übertragbaren Krankheiten/Erregern. Melden ersetzt keine Behandlungserlaubnis.
SprintMed-Frage
Welche Aussage zur Dokumentation ist korrekt?
A
HP muss nichts dokumentieren
B
Dokumentation ist nur bei Privatversicherten nötig
C
wesentliche Maßnahmen, Befunde, Aufklärung und Einwilligung sind zu dokumentieren
D
Dokumentation darf nie elektronisch erfolgen
E
Akte wird nach 2 Jahren gelöscht
Dokumentationspflicht nach Behandlungsvertragsrecht: wesentliche Maßnahmen, Befunde, Diagnosen, Aufklärung, Einwilligung, Therapie und Verlauf.
Fallbeispiel
Parodontitis naturheilkundlich behandeln?
Eine Patientin möchte ihre Parodontitis ausschließlich beim Heilpraktiker behandeln lassen.
ZahnheilkundeBehandlungsverbot
SprintMed-Frage
Was gilt?
A
HP darf behandeln, wenn naturheilkundlich
B
HP darf nach Einwilligung behandeln
C
Parodontitis ist Zahnheilkunde und für HP verboten
D
nur im Hausbesuch verboten
E
nur bei Blutung verboten
Parodontitis ist Zahnbetterkrankung und fällt in den Bereich Zahnheilkunde. HP darf sie nicht behandeln.
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Nenne die wichtigsten HP-Verbote außerhalb des IfSG.
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
Geburtshilfe außer Notfall, Zahnheilkunde/Mund-Zahn-Kieferkrankheiten, Heilkunde im Umherziehen, Röntgen/Szintigrafie/ionisierende Strahlung, Verschreibung Rx/BtM, Bluttransfusionen, Organtransplantationen, Berufsbezeichnung Psychotherapeut.
📄 Patientenrechte, Datenschutz & Dokumentation
Originalfrage
Welche Pflichten sind im Patientenrechtegesetz verankert? 1. Aufklärungspflicht 2. Aufbewahrungspflicht der Patientenakte 3. Dokumentationspflicht 4. Informationspflicht 5. Meldepflicht
A
Nur 2 und 3 sind richtig
B
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Aufklärung, Information, Dokumentation und Aufbewahrung der Patientenakte sind im Behandlungsvertragsrecht verankert. Meldepflichten gehören nicht ins Patientenrechtegesetz.
Originalfrage
Patientenrechte: 1. Recht auf Einsicht in Patientenakte/Dokumentationspflicht 2. Recht auf Kosteninformation 3. Recht auf Datenschutz/DSGVO 4. Recht auf Schadenersatz bei Behandlungsfehler/Sorgfaltspflicht 5. Recht auf Behandlung/Behandlungspflicht des HP
A
Nur 1, 3 und 5 sind richtig
B
Nur 2, 4 und 5 sind richtig
C
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
D
Nur 2, 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Aussagen 1–4 sind richtig. Heilpraktiker haben grundsätzlich keine allgemeine Behandlungspflicht; sie können Behandlungen ablehnen, solange keine Notfallsituation/sonstige Pflicht besteht.
Originalfrage
Welche Aussagen zum Datenschutz sind richtig? 1. Information nach Art. 13 DSGVO 2. Information über Speicherdauer 3. Information über Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde 4. Auskunftsrecht über gespeicherte Daten 5. Recht auf Datenkopie
A
Nur 2 und 3 sind richtig
B
Nur 1 und 5 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 3 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Alle genannten Punkte gehören zu DSGVO-Informations- und Betroffenenrechten.
Originalfrage
Pflichten des HP: 1. wirtschaftliche Aufklärung über Behandlungskosten 2. elektronische Dokumentation erlaubt 3. Arztbriefe in Patientenakte aufnehmen 4. Akte nach § 630f BGB 10 Jahre aufbewahren, soweit keine anderen Vorschriften gelten 5. Akte 20 Jahre aufbewahren
A
Nur 1 und 2 sind richtig
B
Nur 2 und 3 sind richtig
C
Nur 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E
Nur 3 und 5 sind richtig
Wirtschaftliche Aufklärung, elektronische Dokumentation und Aufnahme relevanter Arztbriefe sind richtig. Regel-Aufbewahrung nach § 630f BGB: 10 Jahre, sofern keine längeren Vorschriften greifen.
SprintMed-Frage
Fall: Ein Patient kommt mit Verdacht auf Masern in die HP-Praxis. Was ist korrekt?
A
Behandeln und später ggf. melden
B
namentlich unverzüglich ans Gesundheitsamt melden und nicht behandeln
C
nur anonymisiert an das RKI melden
D
Masern sind nicht meldepflichtig
E
nur bei Tod melden
Masernverdacht ist namentlich meldepflichtig; für HP besteht Behandlungsverbot. Zuständig ist das Gesundheitsamt.
SprintMed-Frage
Fall: Lebensmittelmitarbeiter hat akute infektiöse Gastroenteritis. Was ist prüfungsrelevant?
A
weiterarbeiten lassen
B
§ 42/43 IfSG und Tätigkeits-/Behandlungsgrenzen beachten, ärztliche Abklärung
C
keine Besonderheit
D
nur Datenschutz beachten
E
HP darf frei behandeln
Bei Lebensmittelpersonal greifen besondere Tätigkeitsverbote/Belehrungspflichten und infektionsschutzrechtliche Regeln. HP-Behandlungsverbote und Meldepflichten prüfen.
SprintMed-Frage
Welche Erkrankung darf der HP grundsätzlich behandeln?
A
Mumps
B
Masern
C
Keuchhusten
D
Acne vulgaris
E
Botulismus
Acne vulgaris ist nicht pauschal HP-behandlungsverboten. Mumps, Masern, Keuchhusten und Botulismus sind IfSG-relevant und HP-verboten.
Fallbeispiel
Patient verlangt Aktenkopie
Ein ehemaliger Patient fordert schriftlich Auskunft über seine gespeicherten Daten und eine Kopie der Patientenakte.
DSGVOPatientenakteBGB
SprintMed-Frage
Was ist richtig?
A
immer verweigern
B
grundsätzlich Einsicht/Auskunft und Datenkopie ermöglichen
C
nur Gericht darf Akte sehen
D
DSGVO gilt nicht
E
Akte sofort löschen
Patienten haben grundsätzlich Einsichts- und Auskunftsrechte. Datenschutz und Rechte Dritter sind zu beachten.
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Welche Pflichten hat der HP aus Patientenrechten und DSGVO?
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
Aufklärung, Information, Einwilligung, Dokumentation, Aufbewahrung der Patientenakte, wirtschaftliche Aufklärung, Datenschutzinformation nach DSGVO, Auskunftsrecht, Datenkopie und Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde.
🏥 Unterbringung, Betreuung & Krisenfälle
Originalfrage
Wer beschließt nach Unterbringungsrecht/PsychKG die Unterbringung eines psychisch Kranken?
A
Hausarzt
B
Betriebsarzt
C
Facharzt für Psychiatrie
D
Gericht
E
Ehepartner
Die Unterbringung wird grundsätzlich durch das Gericht beschlossen; bei akuter Gefahr gibt es landesrechtliche Eilregelungen, aber nicht durch Ehepartner oder Hausarzt als alleinige Entscheidung.
Originalfrage
Wer beschließt nach Unterbringungsrecht/PsychKG die Unterbringung eines psychisch Kranken? 1. Hausarzt 2. Betriebsarzt 3. Facharzt für Psychiatrie 4. Gericht 5. Gesundheitsamt
A
Nur 4 ist richtig
B
Nur 1 und 3 sind richtig
C
Nur 3 und 4 sind richtig
D
Nur 3, 4 und 5 sind richtig
E
Alle Aussagen sind richtig
Die Unterbringung beschließt grundsätzlich das Gericht. Ärztliche Gutachten/Behörden können beteiligt sein, beschließen aber nicht regulär allein.
Originalfrage
Nach IfSG sind zur Meldung meldepflichtiger Krankheiten verpflichtet: 1. Ärzte 2. Eltern erkrankter Kinder 3. Heilpraktiker 4. Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen 5. Patient selbst
A
Nur 1 ist richtig
B
Nur 1 und 3 sind richtig
C
Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D
Nur 1, 3 und 4 sind richtig
E
Alle 2, 3 und 5 sind richtig
Nach § 8 IfSG gehören insbesondere der feststellende Arzt und – für die in § 6 genannten Tatbestände – Heilpraktiker zu den Meldepflichtigen. Leiter bestimmter Einrichtungen können ebenfalls Meldepflichten haben; „Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen“ nach § 33 sind aber nicht pauschal als allgemeine Meldepflichtige nach § 8 zu werten. Sie haben eigene Mitteilungspflichten nach § 34. Daher ist in dieser Formulierung nur 1 und 3 richtig.
Originalfrage
Welche gesetzlichen Grenzen gelten für Heilpraktiker? 1. Geburtshilfe ist außer im Notfall vorbehalten 2. Eine allgemeine Behandlungspflicht folgt aus dem Heilpraktikergesetz 3. Zahnheilkunde ist Heilpraktikern ohne zahnärztliche Approbation/Erlaubnis nicht gestattet 4. Das Heilpraktikergesetz enthält ein ausdrückliches Verbot jedes Heilversprechens 5. Die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen ist nicht erlaubt
A
Nur 5 ist richtig
B
Nur 2 und 4 sind richtig
C
Nur 1, 3 und 5 sind richtig
D
Nur 2, 3 und 4 sind richtig
E
1–5, alle sind richtig
Richtig sind 1, 3 und 5. Wichtig: Diese Grenzen stehen nicht alle im HeilprG selbst. Geburtshilfe ist nach § 4 HebG Ärztinnen/Ärzten und Hebammen vorbehalten (Notfall ausgenommen); Zahnheilkunde richtet sich nach § 1 ZHG; das Verbot der Heilkunde im Umherziehen steht in § 3 HeilprG. Eine allgemeine Behandlungspflicht ergibt sich daraus nicht; Werbeaussagen richten sich insbesondere nach dem Heilmittelwerberecht.
Fallbeispiel
Akute Fremdgefährdung
Ein psychotischer Patient bedroht Angehörige und wirkt akut nicht steuerungsfähig.
PsychKGEigen-/FremdgefährdungNotfall
SprintMed-Frage
Was ist die richtige Handlung?
A
heimschicken
B
Rettungsdienst/Polizei/Krisendienst einschalten; ggf. gerichtliche Unterbringung
C
HP weist selbst zwangsweise ein
D
Ehepartner entscheidet
E
nur dokumentieren
Bei akuter Gefährdung müssen Notfallstrukturen aktiviert werden; die Unterbringung beschließt grundsätzlich das Gericht bzw. Eilverfahren nach Landesrecht.
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Wer beschließt eine Unterbringung und was darf der HP?
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
Grundsätzlich beschließt das Gericht. HP darf Gefährdung erkennen, dokumentieren, Notruf/Krisendienst/Polizei/Gesundheitsamt informieren und Betroffene nicht eigenmächtig zwangsweise unterbringen.
🎤 Mündliche Prüfungsfragen
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Ein Patient mit Mumps sitzt in Ihrer Praxis. Was tun Sie?
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
Mumps ist meldepflichtig und für HP behandlungsverboten. Keine Behandlung, unverzügliche namentliche Meldung ans Gesundheitsamt, Patient über ärztliche Abklärung/Infektionsschutz informieren, Hygienemaßnahmen und Kontaktreduktion beachten.
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Ein Patient verlangt Antibiotika. Was antworten Sie?
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
Antibiotika sind verschreibungspflichtig. HP darf sie nicht verordnen. Bei Indikation ärztliche Abklärung. Aufklärung über Grenzen, keine Verzögerung notwendiger ärztlicher Behandlung.
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Wie erklären Sie § 24 IfSG in einem Satz?
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
§ 24 IfSG regelt, dass Heilpraktiker bestimmte übertragbare Krankheiten/Erreger nicht behandeln dürfen; Meldepflichten bestehen zusätzlich und gehen ans Gesundheitsamt.
Offene Frage · Mündliche Prüfung
Welche Formalien sind vor Praxisbeginn wichtig?
Formuliere die Antwort laut oder schreibe sie in Stichpunkten.
Heilpraktikererlaubnis, Meldung/Niederlassungsanschrift an zuständige Behörde, Hygieneplan, Datenschutzinformation, Dokumentationssystem, ggf. Medizinprodukte-/Hygienevorgaben, Berufshaftpflicht dringend empfohlen.